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Kosten und Förderung von Alarmanlagen

Inhaltsverzeichnis:

Wie teuer ist eine komplette Alarmanlage? Wie setzen sich die Kosten zusammen? Und wie kann man bei der Anschaffung dieser Systeme durch Förderungen Geld sparen? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Wie hoch die Kosten für eine Alarmanlage sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wie groß ist das zu schützende Objekt?

  • Wie hoch ist hier die Einbruchsgefahr?

  • Soll die Alarmanlage nur bei Einbruch warnen oder auch bei Brand, Gasaustritt oder Wasserschäden?

  • Soll sie nur eine Alarmsirene schrillen lassen oder auch gleich einen Notruf an eine Sicherheitsfirma absetzen?
  • Welchen Sicherheitsanforderungen muss die Anlage genügen?

  • Sollen Freiflächen oder schwer zugängliche Stellen ebenfalls überwacht werden?

  • Wählen Sie eine Funk-Alarmanlage oder eine kabelgebundene Anlage?

  • Für welches Modell entscheiden Sie sich?

Sie sehen schon: Diese Faktoren machen einen sehr großen Unterschied bei der Frage nach den Finanzen. Die genauen Kosten erfahren Sie deshalb nur nach sorgfältiger Planung mit Ihrer Fachfirma. Grob gesagt gilt: Für die Sicherung eines gewöhnlichen Einfamilienhauses können Sie mit 2000 bis 3000 Euro rechnen. Auf zehn Jahre verteilt ergibt das eine monatliche Belastung von etwa 15 bis 25 Euro pro Monat. Wir finden: Diese monatliche Ausgabe ist für das gute Gefühl der Sicherheit im eigenen Zuhause gut investiert!

Wichtig: Rechnen Sie bei der Kalkulation einer Alarmanlage nicht nur die technischen Teile ein, sondern auch das Installationsmaterial und vor allem die Arbeitszeit Ihrer Fachfirma!

1. Preis-Beispiel einer Alarmanlage

Damit Sie eine grobe Vorstellung bekommen, wie sich die Preiskalkulation einer Alarmanlage zusammensetzen, haben wir Ihnen hier ein Beispiel zusammengestellt:

Bestandteil der Alarmanlage Preis
Alarmzentrale 440 Euro
Bedienteil 160 Euro
Alarmsirene 300 Euro
Fernbedienung 90 Euro
10 Funk-Öffnungsmelder 1000 Euro (100 pro Stück)
Installationsmaterial 30 Euro
Installationskosten 350 Euro
GESAMT 2.370 Euro 

Dieses Beispiel dient nur der groben Orientierung und kann bei der konkreten Planung deutlich abweichen! Erweitern lässt sich das Beispiel natürlich mit zusätzlichen Sensoren. Sinnvoll sind zum Beispiel Rauchmelder oder eine Videoüberwachung.

Bei drahtgebundenen Alarmanlagen ist die Installation oft deutlich teurer, wenn dafür Leitungen gelegt oder sogar Mauerdurchbrüche geschaffen werden müssen. Wenn Sie die Anlage allerdings beim Neubau oder einer Kernsanierung gleich mit einplanen, ist dies meist sehr komfortabel möglich. Dann profitieren Sie von den oft günstigeren Preisen für die Komponenten.

1.1. Zum Kauf empfohlene Alarmsysteme

Wenn Sie den Kauf einer Funk-Alarmanlage planen, können wir Ihnen diese Systeme empfehlen:

1.2. Wartung und Folgekosten

Berücksichtigen Sie bei der Planung der Alarmanlage auch die möglichen Folgekosten:

  • Informieren Sie sich, ob die Anlage regelmäßig gewartet werden muss und was diese Wartung kostet. Oft entstehen auf diese Weise alle zwei Jahre weitere (überschaubare) Kosten, zum Beispiel durch den Batteriewechsel oder eine Überprüfung der Anlage.
  • Wenn Ihr Alarmsystem mit einem Sicherheitsdienst verbunden ist, entstehen weitere monatliche Kosten. Die Aufschaltung ist ab etwa 20 bis 30 Euro im Monat möglich. Wenn der Sicherheitsdienst einem Alarm nachgeht, rechnet er dies meist per Stundensatz ab. Eine Stunde kostet dann etwa 50 bis 80 Euro. (Dieser Service ist für normale Wohnungen und Häuser allerdings meist nicht nötig.)

2. Sparen Sie bei Steuer und Versicherung!

Die Arbeitskosten eines Handwerkers für den Einbau Ihrer Alarmanlage können Sie unter Umständen von der Steuer absetzen. Dies ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) im §35a Absatz 3 festgelegt. Informieren Sie sich im Zweifel am besten bei einem Steuerberater!
Auch bei der Hausratversicherung können Sie möglicherweise Geld sparen: Manche Versicherer bieten Premienrabatte an, wenn Sie bestimmte Sicherheitsmaßnahmen installieren. Sprechen Sie in jedem Fall Ihren Versicherer vor dem Einbau der Alarmanlage an! Möglicherweise stellt er bestimmte Anforderungen an die Anlage, die Sie dann gleich bei der Planung mit berücksichtigen können.

3. Nehmen Sie Förderungen für Ihre Alarmanlage in Anspruch!

In vielen Fällen ist es möglich, für den Einbau von Sicherheitstechnik Förderungen zu beantragen. Je nach Ihrer individuellen Situation können Sie so möglicherweise viel Geld sparen. Wir stellen Ihnen einige Förderungsmöglichkeiten vor:

3.1. Möglichkeit 1: KfW-Förderung für einbruchhemmende Maßnahmen

Die Förderbank KfW („Kreditanstalt für Wiederaufbau“) unterstützt im Auftrag des Bundes Privatpersonen und Unternehmen in unterschiedlicher Weise. Auch für einbruchhemmende Maßnahmen können Sie Förderung beantragen. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 1600 Euro und/oder ein zinsgünstiger Kredit bis 50.000 Euro.

KfW Förderung für Alarmanlagen

Gefördert werden diese Maßnahmen:

  • der Einbau von einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- oder Nebeneingangstüren (zum Beispiel aufschraubbare Schlösser, eine Neuverglasung mit einbruchhemmendem Glas, Querriegelschlösser und ähnliches)
  • einbruchhemmende Garagentore und -zugänge (vor allem bei Garagen, die mit dem Haus verbunden sind)
  • einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren (das sind Fenster und Terrassentüren mit besonders stabilen Rahmenkonstruktionen, Sicherheitsglas und abschließbaren Griffen)
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren (zum Beispiel abschließbare Fenstergriffe, eine Neuverglasung mit Sicherheitsglas oder aufschraubbare Fensterstangenschlösser)
  • einbruchhemmende Gitter (zum Beispiel für Kellerfenster), Roll- und Klappläden (als zusätzliche Sicherheit für Fenster und Fenstertüren) oder Lichtschachtabdeckungen
  • Alarmanlagen (ausgeschlossen sind Anlagen mit Infraschalldetektion)
  • Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (zum Beispiel Innen- und Außenkameras, Tür- und Fensterkontakte oder auch Bewegungsmelder, die eine Störung sofort auf das Smartphone senden)

3.1.1. Voraussetzungen für die Förderung:

Um für Ihre Sicherheitstechnik eine Förderung der KfW beantragen zu können, gelten einige Voraussetzungen. So werden zum Beispiel bestimmte DIN-Normen oder Widerstandsklassen vorgeschrieben. DIN-Normen legen fest, welche Eigenschaften einzelne Bauteile aufweisen müssen, damit eine gute Qualität gewährleistet ist. Die Widerstandsklassen geben an, wie stark die einzelnen Maßnahmen einem Einbruchsversuch standhalten. Außerdem müssen alle Sicherungssysteme von einer Fachfirma eingebaut werden.
Lassen Sie sich beraten, welche KfW-Förderung Sie beantragen sollten:

  • Beim „Einbruchschutz-Investitionszuschuss (455-E)“ können Sie einen Zuschuss bis zu 1600 Euro bekommen.
  • Ein Kredit von bis zu 50.000 Euro für einbruchhemmende Maßnahmen können Sie mit dem „Altersgerecht-Umbauen-Kredit (159)“ beantragen. Diese Förderung ist unabhängig von Ihrem Alter.
  • Wenn Sie Fenster austauschen wollen, um einen höheren Einbruchschutz zu gewährleisten, kommt auch ein Zuschuss oder ein Kredit über die Förderung „Energieeffizient Sanieren“ für Sie in Betracht.

Polizeiliche Beratungsstellen beraten Sie kostenlos über wichtige Maßnahmen gegen Einbrüche und helfen Ihnen bei der Planung.

3.1.2. So beantragen Sie die KfW-Förderung:

Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen den Antrag auf Förderung stellen. Eine nachträgliche Förderung ist generell nicht möglich! Planen Sie genügend Zeit für die Planung mit ein: Die Prüfung eines Antrags dauert einige Wochen und Sie sollten wirklich erst dann mit der Arbeit beginnen, wenn die Bewilligung da ist.

Den Antrag auf Kredite stellen Sie über Ihre gewohnte Hausbank. Diese wickelt dann den Kredit mit der staatlichen Förderbank ab.

Die Beratung durch eine Fachfirma sollte immer am Anfang Ihrer Planung stehen. Zum einen wissen die Firmen meist sehr genau, welche Förderungen Sie beantragen können und wie Sie dabei vorgehen sollten. Und zum anderen ist die Planung und Durchführung durch Fachleute ohnehin oft eine Voraussetzung für die Förderung.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie mit der Arbeit beginnen. Ist Ihre Anlage eingebaut, bekommen Sie von der Einbaufirma eine „Bestätigung nach Durchführung“. Diese reichen Sie bei der KfW ein und bekommen dann Ihre Erstattung, die im Vorhinein bewilligt wurde.

LINK ZUM FÖRDERPROGRAMM

Die Antragsprüfung durch die KfW dauert meist 4 bis 6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmen. Genauere Informationen über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Förderprogramms finden Sie auf den Webseiten der KfW.

Optimale Förderung für Alarmanlagen:

Lassen Sie sich helfen! Eine Fachfirma kann Sie bei der Planung auf Möglichkeiten hinweisen, um die beste Art der Förderung zu erhalten. Auch die Antragstellung kann von der Firma für Sie vorbereitet werden! Förderungen können sich ändern oder aktuelle Maßnahmen dazukommen. Fachfirmen sind immer up to date!

Der Standard ist wohl aktuell die Förderung „Einbruchschutz“ im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen 455“. Förderfähigen Alarmsysteme oder andere Sicherheitsmaßnahmen werden hier mit zehn Prozent bezuschusst. Also bekommen Sie bis zu 1.500 Euro von der KfW zurück.

WICHTIG: Immer vor Beginn der Umbauten den Antrag einreichen und erst anfangen, wenn dieser bewilligt wurde! Die Bearbeitung kann schon mal 4 bis 6 Wochen brauchen. Also haben Sie ein wenig Geduld!

Nach Abschluss aller Arbeiten wird zusammen mit der Einbaufirma die sogenannte "Bestätigung nach Durchführung" vorbereitet und bei der KfW eingereicht. Erst wenn das geschehen ist, erhalten Sie die Erstattung!

3.2. Möglichkeit 2: Regionale Förderprogramme

In einigen Städten und Bundesländern gibt es zusätzliche Förderprogramme, um einbruchhemmende Maßnahmen finanziell zu unterstützen:

3.2.1. Alarmanlagen in der Stadt HeidelbergHeidelberg

In Heidelberg können Sie die „Heidelberger Schlossprämie“ beantragen. Sie bringt Ihnen beim Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik einen Zuschuss von bis zu 2500 Euro.
Sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Förderung beantragen.Voraussetzung ist, die geplanten Umbauten mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg abzustimmen. Passive elektronische Maßnahmen, also Alarmanlagen oder Videoüberwachungen werden leider nicht gefördert. Infomaterial zum Förderprogramm der Heidelberg finden Sie hier oder bei dem Bürgerservice der Stadt Heidelberg

3.2.2. Friedrichshafen

In Friedrichshafen gibt es das „Förderprogramm Klimaschutz durch Energiesparen“, das auch den Einbruchschutz fördert. Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie Fenster, Außentüren und Balkon-/Terrassentüren austauschen oder nachrüsten lassen. Für eine Wohnung können Sie einen Zuschuss von bis zu 1000 Euro erhalten, bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind bis zu 2000 Euro möglich.

3.2.3. Förderung Alarmsysteme in NRWNRW

Einen zinsgünstigen Kredit bis zu 25.000 Euro pro Wohneinheit können Einwohner von Nordrhein-Westfalen im landeseigenen Förderprogramm beantragen. Unterstützt werden Sie bei allen Maßnahmen, die die Polizei zum Schutz gegen Einbruch empfiehlt.

Gefördert wird:

  • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern,
  • Bewegungsmelder
  • Beleuchtungssysteme
  • Einbau einbruchhemmender Türen
  • Türspione

Wer kann gefördert werden?

Jeder Eigentümer, der sein Haus oder Wohnung und/oder seine vermieteten Wohnungen modernisiert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt derzeit ...

  • bis zu 25.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 80% der Kosten in Mietwohnungen und 85% in selbstgenutztem Wohneigentum. Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen. 
  • Konditionen:
    0,5% Zinsen, 0,5% Verwaltungskostenbeitrag (VKB) und 2% Tilgung pro Jahr
    Der einmalige VKB beträgt 0,4%.
    Zinssatz ist für 10 Jahre fest (danach gilt die marktübliche Verzinsung).

Die  Fördersumme von 25.000 Euro kann weiter erhöht werden, wenn eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen geschieht. Hierzu zählen zum Beispiel energetischen Maßnahmen. In einem solchen Fall gelten wieder andere Voraussetzungen und Konditionen. Am besten Sie lassen sich hier vom Fachmann beraten, um in Ruhe die passende Lösung für Sie zu finden!

Wo beantrage ich die Förderung?

Bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, die für das Objekt zuständig ist! Die Kontakte und weitere Daten und Formulare zur Förderung finden Sie auf www.nrwbank.de

3.2.4. Bremen

In Bremen ist für Wohneigentümergemeinschaften ein erhöhter Kredit von bis zu 20.000 Euro pro Wohneinheit (gesamt bis zu 750.000 Euro) möglich, wenn Sie den Einbruchschutz gleich mit energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen kombinieren. Das Programm heißt „BAB – Förderkredit für energieeffizienten & altersgerechten Umbau von WEG-Häusern“.

3.2.5. Förderung SachsenSachsen

In Sachsen werden die KfW-Darlehen „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht umbauen“ mit Mitteln des Freistaates unterstützt, sodass Sie die ersten zehn Jahre eine Verbilligung genießen.

Fragen Sie rechtzeitig in Ihrer Gemeinde nach, ob es für Ihre Region oder Ihr Bundesland Zuschüsse gibt und wie Sie diese beantragen können. Schließlich können sich diese Angebote jederzeit ändern. Auch Fachfirmen aus der Region kennen normalerweise sehr gut die Möglichkeiten und können Sie dementsprechend beraten.

Wenn Sie größere Umbauten planen, sollten Sie gleichzeitig auch auf die Themen Barrierefreiheit und/oder Energieeffizienz achten. Manchmal lassen sich mehrere Ziele mit einem Projekt erreichen und in diesem Fall können Sie noch deutlich mehr Zuschüsse und Förderkredite beantragen.

Hinweis: Die genauen Bedingungen der jeweiligen Förderung erfahren Sie beim jeweiligen Träger. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.

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