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Ratgeber: So schützen Kameras ihr Haus per Videoüberwachung!

Inhaltsverzeichnis:

Sind Sie auf der Suche nach einer passenden Videoüberwachung für Ihr Grundstück? Hier erfahren Sie, welche Systeme es gibt, wie sie installiert werden und was gesetzlich erlaubt ist.*

Gut sichtbare Kameras können eine sinnvolle Ergänzung für Ihr Sicherheitskonzept sein. Sie wirken abschreckend auf Einbrecher und bieten zusätzlichen Schutz. Außerdem können Sie im besten Fall hinterher bei der Aufklärung helfen, falls es doch zu einer Straftat gekommen sein sollte. Leider entsteht der Wunsch nach mehr Schutz und Sicherheit bei vielen Menschen erst nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch. Warten Sie gar nicht erst so lange ab! Sie können schon heute etwas dafür tun, dass es gar nicht erst zu einem solchen Zwischenfall kommt.

Ob privat oder gewerblich: Videoüberwachung ist ein sinnvoller Schutz für Sie, Ihre Familie und Ihr Eigentum. Außerdem sind die Geräte zur Videoüberwachung längst günstig geworden, sodass sie problemlos auch für den Privathaushalt zur Verfügung stehen.

1. Ist eine Videoüberwachung passend für mich?

Nicht jeder möchte eine Videoüberwachung haben. Manchmal passen andere Sicherheitskonzepte besser. Um herauszufinden, ob eine Videoüberwachung für Sie geeignet ist, können Sie sich diese Fragen stellen:

  • Wollen Sie wissen, wer bei Ihnen ein- und ausgeht?

  • Wollen Sie sehen können, wer klingelt, bevor Sie öffnen?

  • Wollen Sie auch dann zu Hause vorbeischauen und nach dem Rechten sehen können, wenn Sie irgendwo auf der Welt unterwegs sind?

  • Wollen Sie Vandalen, Diebe und Einbrecher abschrecken und im Ernstfall aufzeichnen?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, dann sollten Sie ernsthaft über eine Videoüberwachung nachdenken.

2. Wie gehe ich bei der Planung einer Videoüberwachung vor?

Am Anfang eines Projektes steht natürlich immer die Planung. Idealerweise sprechen Sie Ihr Konzept mit einer Fachfirma ab. Diese kann Ihnen Ihre Kameras auch einbauen und die Funktion kontrollieren. Einfache Kameras können Sie aber auch selbst installieren. Stellen Sie sich vorher diese Fragen zur Planung:

  1. Was möchten Sie mit der Kameraüberwachung erreichen? Wenn es Ihnen nur um die Abschreckung von Einbrechern geht, reicht möglicherweise sogar eine gute Kamera-Attrappe. Wenn Sie dagegen im Falle eines Einbruches Beweismaterial sichern wollen, brauchen Sie eine gute Kamera an einer sinnvollen Stelle.

  2. Welcher Bereich soll überwacht werden? In den meisten Fällen ist es sinnvoll, eine Kamera auf den Eingangsbereich zu richten. Auch an Hintertüren, Kellereingängen oder Terrassentüren kann eine Überwachungskamera sinnvoll sein, vor allem wenn diese in einem uneinsehbaren Bereich des Grundstücks liegt. Falls es in der Vergangenheit schon Vandalismus oder Einbruchsversuche gegeben hat, können auch andere Stellen sinnvoll sein. Das komplette Grundstück mit einer Videoüberwachung zu versehen, ist nur in den seltensten Fällen empfehlenswert.

  3. Wie viele Kameras wollen Sie einsetzen? Diese Entscheidung hängt natürlich eng mit den ersten beiden Fragen zusammen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, könnten Sie zum Beispiel zwei Kameras auf einen ähnlichen Bereich richten: eine gut sichtbare, die der Abschreckung dient, und eine weniger sichtbare, die einspringen kann, falls die erste zerstört wird. Wirklich nötig ist das jedoch nur selten.

  4. Sollen die Kameras innen oder außen angebracht werden? Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, muss die Videoüberwachung natürlich sichtbar im Außenbereich installiert werden. In anderen Fällen ist aber eine Anbringung im Innenbereich sinnvoller, zum Beispiel wenn Sie in erster Linie Beweise sichern wollen. Auch um von unterwegs in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen, brauchen Sie Kameras im Innenbereich.

  5. Wollen Sie Funkkameras oder kabelgebundene Kameras nutzen? Funk (und/oder WLAN) hat den Vorteil, dass keine Umbaumaßnahmen nötig werden. Sie können die Kamera in kürzester Zeit aufbauen und auch wieder ab- oder umhängen. Kabelgebundene Kameras eignen sich vor allem beim Neubau oder bei größeren Renovierungen.

  6. Wo sollen die Kameras angebracht werden? Die Planung des genauen Standortes überlassen Sie am besten Ihrer Fachfirma. Sie kann genau einschätzen, welchen Winkel die Kamera überwachen soll und auf welcher Höhe sie angebracht werden sollte. Generell sollten Überwachungskameras nicht zu tief hängen, damit sie von potenziellen Einbrechern oder Vandalen nicht so leicht erreichbar sind.

  7. Welche Lichtverhältnisse sind gegeben? Wenn es im überwachten Bereich sehr dunkel ist, brauchen Sie möglicherweise Kameras mit Infrarotfunktion. Ist der Bereich dagegen gut ausgeleuchtet, ist das in den meisten Fällen nicht nötig.

Machen Sie sich zu diesen Fragen am besten Notizen, dann fällt Ihnen und Ihrer Fachfirma die Planung sehr viel leichter.

2.1. Zum Kauf empfohlene Kameras

Diese Kameras werden im privaten und gewerblichen Umfeld gerne eingesetzt:

3. Diese Bereiche Ihres Grundstücks sollten Sie gezielt schützen:

Natürlich muss nicht jede Ecke Ihres Hauses und Grundstücks videoüberwacht werden. Konzentrieren Sie sich auf die Flächen, die für Sie wichtig sind, zum Beispiel diese:

3.1. Videoüberwachung im Außenbereich: Hof und Garten

Mit Kameras in diesen Bereichen sind Sie immer im Bilde, was auf Ihrem Grundstück passiert. Außerdem schrecken gut sichtbare Kameras im Außenbereich die Einbrecher oder sonstige Störenfriede von vorneherein ab. Sie wissen ja, dass sie durch die Kamera erkannt und überführt werden könnten. Bringen Sie die Kameras dagegen an unauffälliger Stelle an, haben Sie Bilder der Täter im Kasten und können diese wirksam zur Rechenschaft ziehen.

Alarmanlage mit Videoüberwachung

3.2. Videoüberwachung im Eingangsbereich: Hauseingang und Wohnungstür

Noch immer versuchen sehr viele Einbrecher, durch die Tür ins Haus zu gelangen. Kameras sind hier eine sinnvolle Überwachung und Abschreckung. Außerdem dokumentieren sie ungebetene Gäste, Vertreter, Hausierer oder Stalker.

3.3. Videoüberwachung im Wohnbereich: Heim und Familie

Es kann viele Vorteile haben, auch in Ihrem Wohnbereich Überwachungskameras zu installieren: Auf diese Weise können Sie von überall zu Hause nach dem Rechten sehen. Viele Nutzer behalten auf diese Weise zum Beispiel Haustiere, kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige im Blick, um im Notfall rechtzeitig helfen zu können.

Die Videoüberwachung im Innenbereich schützt Sie auch vor Diebstahl durch Putzkräfte, Babysitter, Handwerker oder andere Dienstleister. Allerdings dürfen Sie auch in Ihrer Wohnung andere Menschen nicht unbegrenzt filmen! Beachten Sie die rechtlichen Hinweise weiter unten im Artikel!

3.4. Videoüberwachung in Nebenräumen: Garage und Keller

Selbst wenn Sie zu Hause sind: Einen Einbruchsversuch in einen Nebenraum wie Garage oder Keller bemerken Sie wahrscheinlich nicht. Schnell kann dann das Fahrrad oder Auto verschwunden sein. Abhilfe kann hier ebenfalls wieder die Videoüberwachung schaffen. Schon sind Ihre Nebenräume effektiver geschützt.

4. Welche Kamera sollte ich für die Überwachung meines Hauses nutzen?

Der Markt an Überwachungskameras ist groß und nicht alle Modelle sind gleich gut für die Überwachung eines Hauses oder Grundstücks geeignet. Wir erklären Ihnen einige wichtige Merkmale und geben Empfehlungen zum Kauf ab.

4.1. Merkmal 1: Lichtempfindlichkeit

Die Lichtempfindlichkeit ist wahrscheinlich das wichtigste Qualitätsmerkmal Ihrer Kamera.

Unsere Empfehlung: Investieren Sie in eine Hybridkamera mit Farb- und Schwarz-Weiß-Modus und mit einem zusätzlichen Infrarotlicht.

Solche Kameras reagieren flexibel auf die aktuellen Lichtverhältnisse:

  • Ist ausreichend Licht vorhanden, nehmen sie Farbbilder auf.

  • Bei schlechten Lichtverhältnissen schalten sie in den Schwarz-Weiß-Modus um. Auf diese Weise kann die Belichtungszeit kürzer sein und es kommt zu weniger Unschärfen.

  • Reicht das Licht auch für Schwarz-Weiß-Aufnahmen nicht mehr aus, schaltet sich das Infrarotlicht zu und sorgt auch im Dunkeln für gute Bilder.

Achten Sie beim Thema Lichtempfindlichkeit auf gute Qualität! Wenn die Kamera keine erkennbaren Bilder liefert, macht die ganze Videoüberwachung keinen Sinn.

Manche Kameras arbeiten mit zwei unabhängigen Sensoren gleichzeitig: Einer nimmt bei schlechten Lichtverhältnissen Schwarz-Weiß-Bilder auf, der andere errechnet aus dem Restlicht die Farben. Beide Informationen werden schließlich zu Farbbildern zusammengeführt, auch in der Nacht. Solche Kameras sind beeindruckend, für den Privatgebrauch aber normalerweise nicht notwendig.

Auf zwei Punkte sollten Sie beim Kauf achten:

  1. Lux: Lux ist die Angabe, die für die jeweilige Lichtempfindlichkeit der Kamera steht. Objektiv und Sensor der Kamera arbeiten hier Hand in Hand. Vereinfacht kann man sagen: Je kleiner die Lux-Zahl ist, umso lichtempfindlicher ist die Kamera.

  2. Autoshutter: Ein Autoshutter regelt das Licht der Kamera, wenn sich die Lichtverhältnisse schlagartig ändern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Scheinwerfer eines heranfahrenden Autos auf die Kamera treffen oder wenn durch einen Bewegungsmelder das Licht im überwachten Bereich angeht.

Nutzen Sie auch für Kameras im Innenraum Hybrid-Kameras mit Infrarot! Schließlich ist auch hier nicht immer mit optimalen Lichtverhältnissen zu rechnen.

Tipp: Achten Sie auch auf die Infrarot-Reichweite Ihrer Kamera! Es ist nichts gewonnen, wenn die Kamera Bilder in zehn Meter Entfernung aufnehmen soll, die Infrarotreichweite aber nur sechs Meter beträgt.

4.2. Merkmal 2: Vario-Objektiv der Kamera

Vario-Objektive (auch Zoom-Objektive genannt) haben eine veränderliche Brennweite. Damit sind sie flexibel beim Zoomen und können in ganz unterschiedlichen Entfernungen scharfe Bilder aufnehmen.

Objektiv Kamera zur Videoüberwachung des Hauses

4.3. Merkmal 3: das Material des Kamera-Gehäuses

Im Außenbereich ist ein wetterfestes Gehäuse für die Kamera unverzichtbar. Hier gibt es grundsätzlich zwei Materialien: Kunststoff und Metall.

Wir empfehlen Ihnen ein Metallgehäuse, denn diese können Hitze besser standhalten. Sie wissen selbst, wie heiß im Sommer Kunststoff werden kann. Denken Sie nur an die Kunststoffteile am und im Auto! Es kann sogar vorkommen, dass sich Kunststoff durch Hitze verformt. Außerdem können die ständigen Witterungs- und Temperaturunterschiede dem Kunststoffgehäuse auf Dauer zusetzen. Ein Metallgehäuse ist hier viel unempfindlicher.

Wie widerstandsfähig das Gehäuse ist, ist in der IP-Norm EN 60529 geregelt. Die IP-Nummer (bestehend aus den Buchstaben IP und zwei Ziffern) gibt an, wie gut das Gehäuse gegen Staub und Schmutz sowie gegen Wasser geschützt ist. Was die Zahlen im einzelnen bedeuten, können Sie in dieser Tabelle ablesen:

1. Ziffer (bezieht sich auf Staub und Schmutz)

2. Ziffer (bezieht sich auf Wasser und Feuchtigkeit)

0: Nicht geschützt

0: Nicht geschützt

1: Geschützt gegen feste Fremdkörper ab einer Größe von 50 mm

1: Geschützt gegen senkrecht fallendes Tropfwasser

2: Geschützt gegen feste Fremdkörper ab einer Größe von 12,5 mm

2: Geschützt gegen senkrecht fallendes Tropfwasser bei einer Neigung des Gehäuses bis 15°

3: Geschützt gegen feste Fremdkörper ab einer Größe von 2,5 mm

3: Geschützt gegen Sprühwasser (entspricht Wasser, das in einem Winkel bis zu 60° beidseitig der Senkrechten gesprüht wird)

4: Geschützt gegen feste Fremdkörper ab einer Größe von 1 mm

4: Geschützt gegen Spritzwasser (aus allen Richtungen)

5: Staubgeschützt (das Eindringen von Staub ist zwar trotzdem möglich, aber nicht in so großer Menge, dass die Funktion oder Sicherheit beeinträchtigt wird)

5: Geschützt gegen Strahlwasser (Wasser, das aus beliebiger Richtung als Strahl auf das Gehäuse gerichtet wird, richtet keinen Schaden an)

6: Staubdicht (Staub kann gar nicht eindringen)

6: Geschützt gegen starkes Strahlwasser (siehe 5, nur mit festerem Strahl)

 

7: Geschützt gegen die Wirkung beim zeitweiligen Untertauchen in Wasser (Druck- und Zeitbedingungen sind beim Versuch genormt, ein kurzes Eintauchen in Wasser richtet keinen Schaden an)

 

8: Geschützt gegen die Wirkung beim dauernden Untertauchen in Wasser (Die Bedingungen im Versuch sind deutlich schwieriger als bei Nr. 7)

 

9: Geschützt gegen Wasser bei Hochdruck- und Dampfstrahlreinigung


Generell gilt also: Je höher die Ziffern sind, umso besser. Welche IP-Nummer Sie anstreben sollten, hängt vom Standort der Kamera ab:

  • Eine Kamera im Innenbereich muss normalerweise nicht gegen Feuchtigkeit geschützt sein.

  • Im Außenbereich hängt es davon ab, wie viel Wasser im Alltag auf die Kamera treffen kann: Hängt sie geschützt unter einem Dach oder in einer Nische? Oder ist sie dem Regen ungeschützt ausgeliefert?

  • Ist im Bereich der Kamera mit erhöhtem Staubaufkommen zu rechnen (zum Beispiel in einer Werkstatt oder auch einfach im Außenbereich)? Dann sollten Sie hier auf eine hohe IP-Ziffer achten.

  • Befürchten Sie, dass mögliche Einbrecher versuchen könnten, die Kamera mit Wasser zu beschädigen? Dann achten Sie auf eine IP-Nummer von 5 oder 6. (Überschätzen Sie diese Gefahr allerdings nicht: In den meisten Fällen beschäftigen sich potenzielle Einbrecher nicht weiter mit der Kamera, sondern werden abgeschreckt und versuchen woanders ihr Glück.)

  • Im normalen gewerblichen und privaten Umfeld brauchen Sie normalerweise keinen Wasserschutz ab Nr. 7. Schließlich dürfte es nie vorkommen, dass die Kamera unter Wasser getaucht wird.

Links zu den Schutzklassen:

4.4. Merkmal 4: Auflösung und Bildsensor

Wichtig für eine gute Bildqualität sind die Pixelzahl und die TV-Linien-Auflösung ihrer Kamera. Je höher die Zahl bei einem der beiden Werte, umso besser ist die Darstellung des Bildes. Pixel-Angaben kennen Sie zum Beispiel auch von Ihrer Handy-Kamera.

Wie hoch die Bildqualität sein soll, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel von der Entfernung der Kamera, dem aufzunehmenden Bereich und dem Ziel der Kamera. Lassen Sie sich hier beraten!

Der Bildsensor CMOS und CCD ist sozusagen die Netzhaut der Überwachungskamera. Wir empfehlen CCD-Chips. Sie erzeugen in der Regel bessere Darstellungen als CMPS-Chips.

4.5. Merkmal 5: Erweiterbarkeit des Systems

Sie wissen noch nicht genau, wie intensiv Sie die Videoüberwachung nutzen wollen und wie viele Kameras Sie brauchen? Dann sollten Sie mit einem kleineren Set starten, das Sie im Zweifel später unkompliziert erweitern können. Viele Hersteller bieten günstige Starter-Sets mit dieser Option an.

4.6. Merkmal 6: Kombinierbarkeit mit Bewegungsmelder und Co.

Manche Kameras nehmen einfach immer auf, wenn sie angeschaltet sind. Das ist in Bereichen sinnvoll, in denen viel Bewegung herrscht. Andere Kameras springen nur dann an, wenn sie Bewegung im Umfeld wahrnehmen. Das ist vor allem in Innenräumen im Privatbereich sinnvoll, wenn nicht mit vielen Menschen zu rechnen ist und Sie nicht dauerhaft Bilder sichten wollen. Eine Kamera, die einen Bewegungsmelder enthält oder mit diesem gekoppelt ist, kann Ihnen unter Umständen auch eine Email oder SMS als Warnung schicken, wenn sie Bilder aufgenommen hat.

5. Wie kann ich die Videos speichern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Bilder ihrer Kamera zu speichern: Sie können eine interne SD-Karte nutzen, sie mit einem speziellen Rekorder verbinden, an Ihren Computer anschließen oder die Daten direkt in die Cloud hochladen. Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten im Einzelnen vor:

5.1. Kameras mit SD-Karte

Die einfachste Speichermöglichkeit ist eine eingebaute SD-Karte in der Kamera. Hierfür müssen keine Kabel verlegt werden und eine Internetverbindung ist auch nicht notwendig. Diese Speicherform ist deshalb besonders einfach und kostengünstig. Sie legen einfach eine SD-Karte in die Kamera ein und diese speichert ihre Bilder auf der Karte.

Wenn Sie am Überwachungsort über WLAN verfügen, können Sie dieses zusätzlich nutzen, um die Kamera mit einer App auf dem Smartphone zu verbinden. Aber auch ohne WLAN funktioniert die Kamera einwandfrei, sodass sie auch im Outdoorbereich gut nutzbar ist. In diesem Fall können Sie die Daten zwar nicht mit dem Handy empfangen, aber die Karte später über ein Lesegerät auslesen.

5.2. NVR und DVR: Kamerasysteme mit eingebauter Festplatte

Für größere Datenmengen reicht eine SD-Karte möglicherweise nicht aus. Wenn Sie mehrere Kameras koppeln oder 24-Stunden-Aufnahmen speichern möchten, brauchen Sie mehr Platz. Dann sind NVR- oder DVR-Kamerasysteme mit installierten Festplatten eine gute Möglichkeit für Sie.

NVR steht für „Netzwerkrekorder“ (http://downloads.trendnet.com/CaseStudies/How_To_Select_NVR/How_to_select_your_NVR-TRENDnet_GE.pdf). Gemeint ist ein spezielles Überwachungssystem mit Aufnahmegerät und (häufig) Monitor. An das NVR-System schließen Sie Ihre Kameras an, der Rekorder speichert dann die Videos. Über einen Monitor haben Sie Ihre überwachten Bereiche jederzeit im Blick.

DVR-Systeme funktionieren ähnlich, nur die Methode der Videoübertragung ist unterschiedlich. Beim NVR werden digitale Bilder von der IP-Kamera vorkomprimiert. Beim DVR werden analoge Bilder eingespeist, die dann direkt im System komprimiert werden.

Wichtig: Achten Sie vor dem Kauf eines Rekorders darauf, ob dieser mit Ihren Kameras kompatibel ist. Auch bei der Qualität gibt es große Unterschiede, lassen Sie sich am besten beraten.

5.3. Videoaufzeichnung über Ihren Computer

Wenn Sie Platz für Ihre Aufzeichnungen brauchen, aber kein eigenes Gerät kaufen wollen, können Sie die Videos auch auf Ihrem Computer speichern. Der Nachteil hierbei ist jedoch: Sie müssen Ihren Computer und die entsprechende Software ständig laufen lassen. Wenn der Rechner oder die Software ausgeschaltet sind, endet auch die Aufzeichnung Ihrer Videokamera.

Alternativ können Sie die Videos auch über einen FTP-Server speichern. Auch NAS-Server kommen zur Speicherung infrage.

5.4. Speicherung in der Cloud

Eine besonders einfache und unkomplizierte Möglichkeit ist die Speicherung über einen Cloud-Dienst. Dort können die Daten nicht verloren gehen und Sie müssen keine zusätzlichen Geräte kaufen. Allerdings kostet der Cloud-Dienst eine monatliche Abo-Gebühr. Diese ist zwar meist nicht besonders hoch, aber auf die Dauer kann sich das summieren.

6. Montage: So bringen Sie Ihre Kamera an

Um eine Funk- oder IP-Kamera anzubringen, ist kein großer Montageaufwand nötig: Sie müssen keine Kabel verlegen und keine baulichen Veränderungen vornehmen. Letzten Endes brauchen Sie für die Montage nur eine Leiter und eine Bohrmaschine. Schrauben und Dübel als Befestigungsmaterial liegen der Kamera häufig bei.

Etwas komplizierter wird es bei kabelgebundenen Anlagen. Hier müssen Sie für eine Stromversorgung und ein Koaxialkabel zum Übertragen der Videodateien sorgen. Lassen Sie eine kabelgebundene Videoanlage am besten von einer Fachfirma einbauen!

Kabel für die Videoüberwachung

7. Juristische Fragen: Ist Videoaufzeichnung überhaupt zulässig?*

In den meisten Fällen ist es erlaubt, das eigene Grundstück oder die eigene Wohnung mit einer Videoanlage zu überwachen. Sie sollten allerdings einige Dinge beachten:

7.1. Welche Bereiche darf ich überwachen?

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit einer Kamera nur Bereiche überwachen, die zu Ihrem eigenen privaten Umfeld gehören.

Das bedeutet im Detail:

  • Sie dürfen im Normalfall keine öffentlichen Bereiche aufnehmen, also zum Beispiel Gehwege oder Straßen.

  • Die Kamera darf auch keine Nachbargrundstücke mit aufnehmen, auch keine kleinen Bereiche.

  • Gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhäuser, die Einfahrt oder einen gemeinsamen Garten dürfen Sie in den meisten Fällen ebenfalls nicht filmen.

7.2. Welche Personen darf ich filmen?

Natürlich sind Ihre Kameras vor allem dazu gedacht, Personen aufzunehmen, nämlich mögliche Einbrecher, Diebe oder Vandalen. Allerdings nehmen sie dabei natürlich auch viele unbescholtene Leute auf: Besucher, Dienstleister, Postboten und so weiter. Hierfür brauchen Sie jedoch eine Zustimmung. Im Einzelfall bedeutet das:

  • Hängen Sie ein Schild auf, mit dem Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Bereich videoüberwacht ist!

  • Wenn in Ihrem Haus fremde Personen arbeiten, zum Beispiel Handwerker, Babysitter oder Putzkräfte, brauchen Sie deren Erlaubnis für eine Aufzeichnung. Sie dürfen sie nicht heimlich überwachen! Eine Ausnahme ist möglich, wenn es einen handfesten Grund für Ihr Misstrauen gibt, zum Beispiel wenn regelmäßig Wertsachen fehlen. Lassen Sie sich dann aber im Einzelfall beraten, ob die heimliche Überwachung verhältnismäßig ist!

  • Die gleichen Regeln gelten auch für Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen: Sie müssen mit der Überwachung einverstanden sein. Bei Kindern entscheiden Sie als Eltern. Ab einem gewissen Alter (spätestens 14 Jahre) können sich Kinder jedoch gegen eine Dauerüberwachung wehren.

  • Generell gilt: Sie dürfen die Aufzeichnungen nicht veröffentlichen! Das gilt auch, wenn Sie tatsächlich einen Einbrecher oder Vandalen gefilmt haben. Eigenmächtige Fahndungen zum Beispiel über das Internet sind nicht zulässig, übergeben Sie solche Aufnahmen der Polizei!

7.3. Wie lange darf ich die Videodaten aufbewahren?

Bei Aufnahmen von privaten Bereichen gibt es keine festen Fristen für die Löschung. Achten Sie jedoch darauf, dass die Daten nicht veröffentlicht werden und nicht für andere Menschen zugänglich sind. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Aufzeichnungen möglichst bald wieder löschen.

7.4. Tipps für eine rechtlich sichere Videoüberwachung

Diese Tipps können Ihnen helfen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein:

  1. Filmen Sie nur private Bereiche! Die Überwachung von gemeinschaftlich genutzten Orten oder öffentlichen Flächen ist im Normalfall nicht zulässig.

  2. Bringen Sie außerhalb des gefilmten Bereiches ein Hinweisschild an, auf dem Sie Besucher über die Videoaufzeichnungen informieren!

  3. Nutzen Sie im Außenbereich keine schwenkbaren Kameras! Ihre Nachbarn könnten sich sonst überwacht fühlen, wenn sich der Aufnahmewinkel jederzeit ändern lässt.

  4. Holen Sie von Dienstleistern eine ausdrückliche Erlaubnis ein, diese bei ihrer Arbeit überwachen zu dürfen!

  5. Befolgen Sie diese Tipps auch dann, wenn Sie nur eine Kamera-Attrappe anbauen!

  6. Sichern Sie die Daten vor unbefugtem Zugriff, zum Beispiel durch ein Passwort!

  7. Machen Sie Bilder und Videos keinesfalls öffentlich, zum Beispiel im Internet oder durch Flugblätter! Das gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich eine Straftat gefilmt haben!

  8. Löschen Sie nicht benötigte Daten möglichst bald wieder! Auch wenn es hier im privaten Bereich keine festen Vorgaben gibt, sind Sie so auf der sicheren Seite.

Links zu juristischen Fragen:

* Der Inhalt dieser Website dient nur der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für juritstische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die obigen Infos wurden zwar sorgfältig geprüft, aber wir können keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen.

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