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Was bringt eine Versicherung beim Einbruch?

Inhaltsverzeichnis:

„Ich bin doch gut versichert“, sagen viele und meinen damit, dass sie sich nicht weiter um Einbruchsschutz kümmern müssen. Das ist ein Trugschluss, denn eine Versicherung kann bei Weitem nicht alle Schäden abdecken. Trotzdem ist es wichtig, eine gute Hausratversicherung zu haben. Wir erklären Ihnen, was die Versicherung abdeckt und worauf Sie achten sollten.

1. Warum reichen Versicherungen zum Einbruchschutz nicht aus?

Wenn Sie gut versichert sind, ersetzt Ihnen die Versicherung nach einem Einbruch die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Doch damit ist es leider nicht getan:

  • Denken Sie nur an den Schreck und Ärger, den Sie erleben, wenn Sie einen Einbruch feststellen! Sie müssen die Polizei rufen, alles sichten, Schäden feststellen, aufräumen, … Je nach Situation müssen Sie vielleicht Türen oder Fenster ersetzen lassen oder die Polizei muss Spuren sichern, sodass Sie Ihre Wohnung für eine Weile nicht benutzen können. Und dann folgt der Papierkram mit Polizei und Versicherung … Diesen Aufwand, Ärger und Stress kann Ihnen die Versicherung natürlich nicht ersetzen.

  • Nicht alle Dinge, die Sie besitzen, sind einfach mit Geld zu bezahlen. Geschenke, Erb- und Erinnerungsstücke, die Daten auf dem gestohlenen Computer, persönliche Gegenstände. So etwas ist nicht ersetzbar, auch wenn Sie den finanziellen Wert erstattet bekommen.

  • In manchen Fällen bekommen Sie nicht die komplette Summe ersetzt. Bei Wertsachen wie Schmuck, Kunstgegenständen oder Antiquitäten gelten häufig Entschädigungsgrenzen.

  • Sehr viele Menschen sind nach einem Einbruch psychisch stark belastet. Sie fühlen sich in ihrem eigenen Zuhause nicht mehr sicher, haben Angstzustände oder kommen mit dem Gefühl nicht zurecht, dass Fremde in ihren privaten Sachen gestöbert haben. Einige entwickeln sogar ernsthafte psychische Erkrankungen wie eine Posttraumatische Belastungsstörung. Viele ziehen schließlich sogar um, weil sie die unangenehmen Gefühle in ihrer bisherigen Wohnung nicht mehr loswerden. Solche seelischen Belastungen kann Ihnen auch die beste Versicherung nicht nehmen (Siehe auch: https://www.180-grad.de/psychische-folgen-einbruch/).

Deshalb ist es immer besser, einen Einbruch zu verhindern.

Trotzdem: Ist es einmal zu einem Einbruch gekommen, ist eine gute Versicherung extrem wichtig. Und sie deckt außerdem viele weitere mögliche Schäden ab.

Versicherungspflicht - Alarmanlagen

2. Die Hausratversicherung – empfehlenswert für jeden!

Ob Hausbesitzer, Mieter oder Vermieter: Eine Hausratversicherung sollte wirklich jeder abgeschlossen haben. Sie kommt für den Wiederbeschaffungswert gestohlener und zerstörter Gegenstände auf. Sie leistet also Ersatz bei:

  • Einbruch und Raub

  • Vandalismus

  • Brandschäden

  • Wasserschäden

  • Sturm- oder Hagelschäden

Auch entstehende Aufwendungen werden bis zu einem gewissen Grad übernommen. Dazu gehören zum Beispiel Aufräumarbeiten oder Hotelkosten, falls Sie die Wohnung vorübergehend verlassen müssen.

Hinzu können weitere Bereiche kommen, die Sie teilweise extra abschließen müssen, zum Beispiel der Schutz vor Glasbruch oder vor Blitzen und Überspannungsschäden.

Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände. Das bedeutet: Sie bekommen die Summe, die Sie brauchen, um einen gleichwertigen Gegenstand im Neuzustand zu kaufen. Das ist wichtig, damit Sie die Verluste auch wirklich ersetzen können. Bei Gegenständen, die noch voll benutzt werden können, aber beschädigt sind, zahlt die Hausratversicherung eine Wertminderung.

2.1. Was ist bei der Hausratversicherung versichert?

Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die sich bewegen lassen und nicht fest zum Haus oder der Wohnung gehören. Das sind zum Beispiel:

  • Möbel
  • Elektrogeräte
  • Kleidungsstücke
  • Bücher
  • Lebensmittel
  • Gardinen, Teppiche und Lampen

Handelswaren gehören nicht zu den versicherten Gegenständen. Beruflich genutzte Gegenstände in einem Arbeitszimmer mit eigenem Eingang sind üblicherweise ebenfalls nicht in die Hausratversicherung eingeschlossen.

Nicht nur in der Wohnung, auch im Keller oder in der Garage sind Ihre Gegenstände hausratversichert. Und sogar im Urlaub oder am Arbeitsplatz greift die Versicherung in vielen Fällen, wenn auch in begrenztem Umfang.

Auch Wertgegenstände wie Bargeld, Antiquitäten oder Schmuck gehören zum Hausrat. Allerdings ist die Versicherungssumme für Wertsachen begrenzt. Was Sie für den Verlust Ihrer Wertsachen bekommen, hängt vom Versicherer und Ihrem Vertrag ab. Bewahren Sie die wertvollen Gegenstände in einem Tresor auf, der fest mit dem Haus verbunden ist, sind die Entschädigungsgrenzen meist höher.

Geben Sie Wertsachen unbedingt bei Ihrer Versicherung an und fragen Sie nach, was diese im Fall eines Verlustes ersetzen würde! Bei hohen Werten ist eine Zusatzversicherung nötig.

2.2. Sind Fahrräder mitversichert?

Ob Fahrräder im Versicherungsschutz inbegriffen sind, hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Generell gehören Fahrräder mit zum Hausrat, sind also häufig mit versichert. Allerdings zahlt die Versicherung meistens nur dann, wenn ein Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen wurde, zum Beispiel aus dem Keller oder der Garage. Ein Rad, das vor dem Gebäude mit einem Kettenschloss angeschlossen war, wird meistens nicht ersetzt. Für solche Fälle können Sie aber eine Zusatzversicherung abschließen.

Hausratversicherung für Ihr Fahrrad

2.3. Vorsicht, Unterversicherung!

Die Kosten für Ihre Versicherung hängen in erster Linie vom Wert Ihres Besitzes ab. Beim Abschluss der Hausratversicherung wird eine Versicherungssumme festgelegt, die im Schadensfall abgedeckt und ersetzt wird.

Wichtig für die Berechnung im Schadensfall ist jedoch auch der Versicherungswert. Darunter versteht man den aktuellen Wert der versicherten Gegenstände. Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der aktuelle Versicherungswert, dann sind Sie unterversichert. Das kann dazu führen, dass Sie bei einem Schadensfall nur einen Teil der Verluste ersetzt bekommen.

Zu einer Unterversicherung kann es leicht kommen, wenn sich über die Jahre die Besitzverhältnisse ändern. Die meisten Menschen schließen eine Hausratversicherung schon dann ab, wenn sie ihren ersten eigenen Hausstand gründen. Im Lauf der Zeit verdienen sie dann häufig mehr und legen sich wertvollere Gegenstände zu. Schon steigt der Versicherungswert und eine Unterversicherung droht.

Melden Sie deshalb größere Anschaffungen Ihrer Versicherung, damit diese prüfen kann, ob die Versicherungssumme noch stimmt!

Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine Unterversicherungsverzicht-Klausel als zusätzliche Leistung an. Wenn Sie diese abschließen, verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die Prüfung des Versicherungswertes.

2.4. Was kostet eine Hausratversicherung?

Wie teuer die Hausratversicherung ist, kann sehr unterschiedlich sein. Die Kosten hängen vor allem davon ab, wie hoch der Versicherungswert und die Versicherungssumme sind. Zusatzversicherungen erhöhen natürlich den Preis. Und schließlich gibt es auch noch Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen wollen, lassen Sie sich beraten und vergleichen Sie die verschiedenen Angebote gut, um das optimale für Ihre Situation zu finden!

2.4.1. Hier können Sie passende Angebote vergleichen

2.5. Achtung: Nicht alles ist versichert!

In den Verträgen der meisten Hausratversicherungen stehen einige Ausschlüsse, bei denen die Versicherung nicht zahlt. Schauen Sie am besten in Ihren Vertrag, um genau zu wissen, wie bei Ihrer Versicherung die Bedingungen sind. Häufig sind diese Ausschlüsse festgelegt:

  • Die Hausratversicherung zahlt nicht bei Schäden durch Krieg, Unruhen, Kernenergie oder Erdbeben.
    Siehe auch: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/3-hausratversicherung-a-begriff-gefahrerhoehung_idesk_PI17574_HI7373450.html

  • Schäden durch Sturm, Hagel oder Regenwasser sind nur dann versichert, wenn die Fenster und Türen ordentlich geschlossen waren. Dringt also durch ein offenes Dachfenster Regen in die Wohnung, zahlt die Versicherung nicht. Drückt der Wind das Fenster auf und in der Folge regnet es herein, übernimmt die Versicherung den Schaden.

  • Die Nutzung von Alarmanlagen oder mechanischen Sicherungen kann die Kosten für die Versicherung deutlich verringern. Allerdings müssen diese dann auch zum Zeitpunkt des Einbruchs genutzt worden sein. Wenn die Alarmanlage im Vertrag vereinbart ist, aber beim Einbruchszeitpunkt nicht angeschaltet war, dann kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

  • Beim Abschluss des Vertrags werden auch die Gefahrumstände berücksichtigt, also die Frage, wie leicht ein Einbrecher ins Haus eindringen könnte. Hierzu beantworten Sie Fragen der Versicherung. Ändern sich die Gefahrumstände, müssen Sie die Versicherung informieren. Stellt diese nämlich hinterher fest, dass eine Gefahrerhöhung vorliegt, muss sie nicht zahlen. Eine Gefahrerhöhung gilt zum Beispiel dann, wenn

    • ein Baugerüst am Haus angebracht wurde und damit höherliegende Fenster und Balkontüren leicht zu erreichen sind,

    • eine vereinbarte Alarmanlage oder ein anderer Einbruchschutz nachträglich ausgebaut wurde,

    • die Wohnung über einen längeren Zeitraum (meist 60 Tage) nicht bewohnt ist,

    • sich der Wohnraum deutlich vergrößert hat.

  • Öffnet man jemandem die Tür und wird dann zum Opfer, ohne sich bewusst (körperlich) widersetzt zu haben, hat man in vielen Fällen keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

  • Bei Trickdiebstahl oder Trickbetrug zahlt die Versicherung ebenfalls nicht.

  • Individuelle Einbaumöbel oder Küchen, die speziell an das Gebäude angepasst wurden, sind nicht mitversichert.

3. Was ist nach einem Schaden zu tun?

Wenn es durch einen Einbruch oder ein anderes versichertes Ereignis zu einem Schaden kommt, müssen Sie nachweisen, welche einzelnen Gegenstände beschädigt, zerstört oder gestohlen wurden. Das ist nicht immer ganz einfach.

Es lohnt sich deshalb, schon im Vorfeld die Übersicht über Ihren Besitz zu behalten:

  • Heben Sie Kaufbelege auf!

  • Erstellen Sie eine Wertsachenliste mit Nummern oder eindeutigen Merkmalen zum Identifizieren! Und halten Sie diese Liste aktuell!

  • Fotografieren Sie die Wohnungseinrichtung!

Mit solchen Unterlagen können Sie im Schadensfall leichter nachweisen, welche Dinge ersetzt werden müssen.

Die Versicherung schickt Ihnen dann ein Schadenprotokoll (oder bei Einbruch eine Stehlgutliste), in dem Sie alle Gegenstände mit genauem Wert auflisten müssen. Wenn es sich um einen Einbruch oder Raub handelt, müssen Sie bei der Polizei Anzeige erstatten, damit die Versicherung den Fall bearbeitet.

Wichtig: Bevor Sie Handwerker beauftragen oder beschädigte Gegenstände entsorgen, sollten Sie immer mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten! Es ist möglich, dass diese einen Gutachter schicken will, um den Schaden in Augenschein zu nehmen.

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